Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787

Wir kontrollieren Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Dazu führt die ASR A1.3 Ausgabe: Februar 2013 aus

„Die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einschließlich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

wird in dieser ASR A1.3 geregelt. Die Notwendigkeit einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und von Flucht- und

Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

(13) Der Arbeitgeber hat durch regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls erforderliche Instandhaltungsarbeiten dafür zu sorgen,

dass Einrichtungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung wirksam sind. Dies gilt insbesondere für Leucht- und

Schallzeichen, langnachleuchtende Materialien sowie technische Einrichtungen zur verbalen Kommunikation (z. B. Lautsprecher,

Telefone).

Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Festzulegen “

Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg
Feuerschutz Hinkel
Telefon 03921-985787

Wir kontrollieren Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung

Dazu führt die ASR A1.3 Ausgabe: Februar 2013 aus

„Die Gestaltung der Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung einschließlich der Gestaltung von

Flucht- und Rettungsplänen wird in dieser ASR A1.3 geregelt. Die

Notwendigkeit einer Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung und von Flucht- und

Rettungsplänen sowie von Sicherheitsleitsystemen ist im Rahmen der

Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.

(13) Der Arbeitgeber hat durch regelmäßige Kontrolle und

gegebenenfalls erforderliche Instandhaltungsarbeiten dafür zu

sorgen, dass Einrichtungen für die Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung wirksam sind. Dies gilt

insbesondere für Leucht- und Schallzeichen, langnachleuchtende

Materialien sowie technische Einrichtungen zur verbalen

Kommunikation (z. B. Lautsprecher, Telefone).

Die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind im Rahmen der

Gefährdungsbeurteilung Festzulegen “

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