Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787
 
 
 
  
Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677
  Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens 
  einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
  Für die Wartung und Prüfung sowie Instandsetzung von Feststellanlagen sind öffentlich-
  rechtliche und ggf. privatrechtliche Bestimmungen zu beachten, z. B. die allgemeine 
  bauaufsichtliche Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis von Feststellanlagen, Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer 
  sowie Betriebs- und Wartungsanleitung des Anlagenherstellers.
  Mit der DIN 14677 wird auch hier erstmalig ein Tauschzyklus für Brandmelder festgesetzt. Regelmäßige Austauschintervalle 
  sorgen dafür, dass die Feststellanlagen funktionsfähig und betriebsbereit sind.
  Instandhaltungsmaßnahme
  Instandhaltung (Austausch des Brandmelders)
  Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation
  Nach 5 Jahren
  Brandmelder mit Verschmutzungskompensation (zB. ORS 142*)
  Nach 8 Jahren
  Brandmelder mit Herstellerangaben
  Gemäß Angabe des Herstellers
  Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre 
  einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf 
  ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu 
  lassen, sofern im Zulassungsbescheid nicht eine kürzere Frist angegeben ist. Dazu gehören gegebenenfalls die Funktion der 
  Obertürschließer und Schließfolgeregeler.
  Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt 
  werden. Sie behält ihren Wert aber nur durch uneingeschränkte Funktionsfähigkeit. Zu deren Erhalt und zur Minimierung der 
  Kosten, die durch schlecht oder nicht gewartete Anlagen entstehen, ist es geboten, regelmäßigen und fachgerechten Service 
  in Anspruch zu nehmen. Die durch einen Wartungsvertrag geregelte periodische Überwachung und Instandhaltung aller 
  Systemkomponenten einer Feststellanlage hat sich als wirtschaftliche Lösung mit berechenbaren Kosten bewährt.
  Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind bei dem 
  Betreiber aufzubewahren.
 
  
 