Hinkel-Feuerschutz - Kapellenstr. 3 - 39288 Burg - Telefon 03921-985787

Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIBt-Richtlinie und DIN 14677

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Für die Wartung und Prüfung sowie Instandsetzung von Feststellanlagen sind öffentlich- rechtliche und ggf. privatrechtliche Bestimmungen zu beachten, z. B. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis von Feststellanlagen, Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer sowie Betriebs- und Wartungsanleitung des Anlagenherstellers. Mit der DIN 14677 wird auch hier erstmalig ein Tauschzyklus für Brandmelder festgesetzt. Regelmäßige Austauschintervalle sorgen dafür, dass die Feststellanlagen funktionsfähig und betriebsbereit sind. Instandhaltungsmaßnahme Instandhaltung (Austausch des Brandmelders) Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation Nach 5 Jahren Brandmelder mit Verschmutzungskompensation (zB. ORS 142*) Nach 8 Jahren Brandmelder mit Herstellerangaben Gemäß Angabe des Herstellers Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern im Zulassungsbescheid nicht eine kürzere Frist angegeben ist. Dazu gehören gegebenenfalls die Funktion der Obertürschließer und Schließfolgeregeler. Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden. Sie behält ihren Wert aber nur durch uneingeschränkte Funktionsfähigkeit. Zu deren Erhalt und zur Minimierung der Kosten, die durch schlecht oder nicht gewartete Anlagen entstehen, ist es geboten, regelmäßigen und fachgerechten Service in Anspruch zu nehmen. Die durch einen Wartungsvertrag geregelte periodische Überwachung und Instandhaltung aller Systemkomponenten einer Feststellanlage hat sich als wirtschaftliche Lösung mit berechenbaren Kosten bewährt. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind bei dem Betreiber aufzubewahren.
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Feuerschutz Hinkel
Telefon 03921-985787

Instandhaltung von Feststellanlagen

nach DIBt-

Richtlinie und

DIN 14677

Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Für die Wartung und Prüfung sowie Instandsetzung von Feststellanlagen sind öffentlich-rechtliche und ggf. privatrechtliche Bestimmungen zu beachten, z. B. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis von Feststellanlagen, Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer sowie Betriebs- und Wartungsanleitung des Anlagenherstellers. Mit der DIN 14677 wird auch hier erstmalig ein Tauschzyklus für Brandmelder festgesetzt. Regelmäßige Austauschintervalle sorgen dafür, dass die Feststellanlagen funktionsfähig und betriebsbereit sind. Instandhaltungsmaßnahme Instandhaltung (Austausch des Brandmelders) Brandmelder ohne Verschmutzungskompensation Nach 5 Jahren Brandmelder mit Verschmutzungskompensation (zB. ORS 142*) Nach 8 Jahren Brandmelder mit Herstellerangaben Gemäß Angabe des Herstellers Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern im Zulassungsbescheid nicht eine kürzere Frist angegeben ist. Dazu gehören gegebenenfalls die Funktion der Obertürschließer und Schließfolgeregeler. Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden. Sie behält ihren Wert aber nur durch uneingeschränkte Funktionsfähigkeit. Zu deren Erhalt und zur Minimierung der Kosten, die durch schlecht oder nicht gewartete Anlagen entstehen, ist es geboten, regelmäßigen und fachgerechten Service in Anspruch zu nehmen. Die durch einen Wartungsvertrag geregelte periodische Überwachung und Instandhaltung aller Systemkomponenten einer Feststellanlage hat sich als wirtschaftliche Lösung mit berechenbaren Kosten bewährt. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind bei dem Betreiber aufzubewahren.
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